General Terms and Conditions of Business
Terms and Conditions of Supply:
The following Terms and Conditions apply to all consultations, sales, supplies and services as well as the present and future legal relationships between PAIDI Möbel GmbH (the “Supplier”) and its customers. The customer’s terms and conditions of purchase which conflict with these Terms and Conditions or the provisions of law in whole or in part are hereby expressly contradicted. They even do not form part of the contract if the Supplier supplies the goods or undertakes the work in the knowledge of conflicting terms and conditions. If the customer does not receive these Terms and Conditions or if they were not supplied to him on another occasion, they nevertheless apply if the customer was aware or must have been aware of them from an earlier business relationship. In addition, only German law applies for the contractual relationships but with the exclusion of the provisions of international private law and the United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods (CISG). Any divergent provisions of law in favor of the consumer who purchases products for private purposes which are not associated with his commercial or professional activity (consumer) remain unaffected.
Provided that no fixed prices have been agreed, the Supplier’s list prices in Euros valid at the time of delivery apply. Value Added Tax in force at the time must be added to all prices in Euros without secondary services.
This does not apply for claims for product liability, in cases of intent and gross negligence, in the event of loss of life, bodily injury, impairment of health or breach of material contractual obligations. However, Claims for Compensation for breach of material contractual obligations is limited to foreseeable loss or damage typical under the contract provided that intent or gross negligence is not present or if there is no liability for Claims for Compensation for loss of life, bodily injury or impairment of health.
The Supplier distributes his products in a quantitatively selective distribution system. The distributors he supplies are at liberty to distribute the Supplier’s products to other distributors which also belong to the Supplier’s distribution system. However, they are prohibited from supplying external resellers.
The Supplier’s liability is determined exclusively by the conditions set out above. All claims, including Claims for Compensation, for whatever reason in law, not expressly conceded there are excluded in so far as permitted by law.
All sales documents such as catalogs, pattern books and similar that have come into the possession of the purchaser remain the Supplier’s property and must be returned to the Supplier on demand; the purchaser shall bear the costs of the return. The purchaser is not entitled to make the documents accessible to third parties or make copies thereof.
The place of performance and place of supplementary performance for all deliveries and payments shall be the Supplier’s registered office.
When trading with merchants and legal entities established under public law, the registered office of PAIDI Möbel GmbH shall be place of jurisdiction for all legal disputes arising from the contractual relationship. However, PAIDI Möbel GmbH is also entitled to bring an action against the purchaser at the latter’s registered office. This also applies for actions involving bills of exchange and checks.
German law applies to the exclusion of all others; the exclusion of the United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods is agreed.
Hafenlohr, November 1, 2024
Valid from November 1, 2024
AGB
Lieferbedingungen:
Die nachfolgenden Bedingungen haben für alle Beratungen, Verkäufe, Lieferungen und Leistungen und die gesamten gegenwärtigen und auch künftigen Rechtsbeziehungen zwischen der PAIDI Möbel GmbH („Lieferant“) und deren Kunden Gültigkeit. Einkaufsbedingungen des Kunden, die diesen Bedingungen oder den gesetzlichen Regelungen ganz oder teilweise entgegenstehen, wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn der Lieferant in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen die Lieferung oder Werkleistung ausführt. Sind diese Bedingungen dem Kunden nicht mit dem Angebot zugegangen oder wurden sie ihm nicht bei anderer Gelegenheit übergeben, so finden sie gleichwohl Anwendung, wenn er sie aus einer früheren Geschäftsverbindung kannte oder kennen musste. Daneben gilt für die vertraglichen Beziehungen ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Regelungen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts (CISG). Von diesen Bedingungen abweichende gesetzliche Regelungen zugunsten des Verbrauchers, welcher Produkte für private Zwecke kauft, die nicht im Zusammenhang mit seiner gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit stehen (Konsument), bleiben unbenommen.
§1 Vertragsabschluss
§2 Preis
Soweit keine Festpreise vereinbart sind, gelten die zum Lieferzeitpunkt gültigen Listenpreise in € des Lieferanten. Sämtliche Preise in € verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer ohne Nebenleistungen.
§3 Gefahrübergang, Versand, Fracht
§4 Eigentumsvorbehalt
§5 Zahlungsbedingungen
§6 Lieferungen
§7 Gewährleistung und Schadensersatz
b) Mängel, die auch bei eingehender Prüfung nicht erkennbar sind, sind unverzüglich nach deren Entdeckung in der gleichen Weise bei dem Lieferanten geltend zu machen. Bei nicht form- und/oder nicht fristgemäßer Rüge gilt der Vertragsgegenstand als genehmigt. Dies gilt nicht, falls der Lieferant den Mangel arglistig verschwiegen hat.
c) Der Kunde hat den Beauftragten des Lieferanten Gelegenheit zu geben, den beanstandeten Vertragsgegenstand zu besichtigen und zu prüfen. Andernfalls entfallen jegliche Gewährleistungsansprüche.
d) Der Lieferant leistet ab Ablieferung 2 Jahre Gewähr für einwandfreies Material sowie fachgerechte Herstellung, es sei denn, es gilt eine zwingende längere gesetzliche Gewährleistungsfrist. Die Verjährungsfrist beträgt zwei Jahre bei Produkten, die an Verbraucher weiterveräußert worden sind.
e) Der Lieferant leistet keine Gewähr für unsachgemäße Montage, Verwendung, Behandlung und Pflege des Vertragsgegenstandes. Ebenso leistet der Lieferant keine Gewährleistung bei Einsatz ungeeigneten Zubehörs (z.B. falsch dimensionierte Matratzen). Gewährleistungsansprüche entfallen weiter bei Beschädigung oder Vernichtung des Vertragsgegenstandes durch unsachgemäße Behandlung oder Lagerung nach Gefahrübergang.
f) Handelsübliche und/oder herstellungstechnisch bedingte Abweichungen in Abmessung und Material berechtigen nicht zur Beanstandung des Vertragsgegenstandes. Für Toleranzen gelten, soweit vorhanden, DIN-Normen und die Werks-Normen des Lieferanten.
g) Mängel werden nach Wahl des Lieferanten durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung beseitigt. Zur Mängelbeseitigung hat der Kunde dem Lieferanten angemessene Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Wird dies verweigert, entfallen Gewährleistungsansprüche jeglicher Art gegen den Lieferanten. Falls die Nacherfüllung mehrfach fehlschlägt, kann der Kunde auch vom Vertag zurücktreten oder Minderung verlangen. Weitergehende Ansprüche gegen den Lieferanten oder seine Beauftragten, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Lieferant hat zumindest grob fahrlässig gehandelt oder es tritt ein Personenschaden ein.
h) Für Mängel oder Schäden in Zusammenhang mit Sonderanfertigungen nach Angaben, Berechnungen oder Konstruktionsunterlagen des Käufers, haftet der Lieferant nur für grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz oder wenn die Mangelgeneigtheit unmittelbar von Anfang an ersichtlich war. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Personenschäden.
i) Bezüglich eventueller Schadensersatzansprüche gelten folgende Regelungen als vereinbart.
ia) In allen Fällen, in denen der Kunde zum Schadensersatz statt der Leistung verpflichtet ist, können wir vorbehaltlich des Nachweises eines höheren Schadens 20 % des Kaufpreises als Schadenersatz verlangen. Dem Kunde steht der Nachweis frei, dass ein Schaden nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist.
ib) Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Käufers (im Folgenden: Schadensersatzansprüche) gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.
Dies gilt nicht für Produkthaftungsansprüche, in Fällen des Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadenersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit gehaftet wird.
ic) Soweit dem Käufer Schadensersatzansprüche zustehen, gilt für diese eine Frist von einem Jahr, beginnend mit dem Beginn der für Mängelansprüche geltenden Verjährungsfrist. Dies gilt nicht für Schadenersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
§8 Vertriebssystem
Der Lieferant vertreibt seine Erzeugnisse in einem quantitativ selektiven Vertriebssystem. Die von ihm belieferten Händler sind frei darin, die Produkte des Lieferanten an andere Händler zu vertreiben, die ebenfalls zu dem Vertriebssystem des Lieferanten gehören; es ist ihnen aber untersagt, außenstehende Wiederverkäufer zu beliefern.
§9 Haftungsausschluss
Die Haftung des Lieferanten richtet sich ausschließlich nach den in den vorstehenden Bedingungen getroffenen Regelungen. Alle dort nicht ausdrücklich zugestandenen Ansprüche, auch Schadenersatzansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – sind soweit rechtlich zulässig, ausgeschlossen.
§10 Verkaufsunterlagen
Sämtliche Verkaufsunterlagen, wie Kataloge, Musterbücher u.ä., die in den Besitz des Käufers gelangt sind, bleiben Eigentum des Lieferanten und sind auf Anforderung an den Lieferanten zurückzusenden; die Kosten hierfür trägt der Käufer. Der Käufer ist nicht berechtigt, die Unterlagen Dritten zugänglich zu machen oder Vervielfältigungen vorzunehmen.
§11 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl
Erfüllungsort und Ort der Nacherfüllung für alle Lieferungen und Zahlungen ist der Firmensitz des Lieferanten;
Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts gilt, dass für alle Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Gerichtsstand der Sitz der Firma PAIDI Möbel GmbH ist. Die PAIDI Möbel GmbH ist jedoch auch berechtigt, den Käufer an seinem Sitz zu verklagen. Dies gilt auch für Wechsel- und Scheck-Klagen.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts als vereinbart.
Hafenlohr, 01.11.2024
Gültig ab 01.11.2024
You are currently viewing a placeholder content from Facebook. To access the actual content, click the button below. Please note that doing so will share data with third-party providers.
More InformationYou are currently viewing a placeholder content from Instagram. To access the actual content, click the button below. Please note that doing so will share data with third-party providers.
More InformationYou need to load content from reCAPTCHA to submit the form. Please note that doing so will share data with third-party providers.
More InformationYou are currently viewing a placeholder content from X. To access the actual content, click the button below. Please note that doing so will share data with third-party providers.
More Information